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KI in der Arbeitswelt: GPA positioniert sich in Brüssel

Damit Beschäftigte nicht draufzahlen, muss Europa mit der Verbreitung von KI Schritt halten. Wie genau das aussehen soll, diskutierten Sandra Steiner und Barbara Teiber gemeinsam mit anderen am 7. September in Brüssel.

clairebourguin.photo

„AI in the Workplace“ in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU

Der Frage, welchen Rahmen Künstliche Intelligenz in der Welt der Arbeit braucht, und vielen weiteren widmete sich die Diskussionsveranstaltung „AI in the Workplace“ am 7. September in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel. Neben der GPA-Vorsitzenden Barbara Teiber sowie GPA-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzenden Sandra Steiner nahmen auch EU-Abgeordnete Gabriele Bischoff (Deutschland, S&D-Fraktion), Andy Watt (Europäisches Gewerkschaftsinstitut ETUI) und Fridolin Wenny (AK Büro für digitale Agenden) auf der Bühne Platz.

Keynote: KI könnte phänomenal sein,…

Sandra Steiner eröffnete ihre Keynote mit einer simplen wie wichtigen Position: KI könnte phänomenal sein. Sprachliche Barrieren können abgeschafft, repetitive Aufgaben übernommen und Arbeitsprozesse vereinfacht werden. Beschäftigte könnten sich stattdessen auf die interessanteren und kreativeren Aufgaben fokussieren. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner:innen und des Gesetzgebers den Rahmen dafür zu schaffen, dass KI-Vorteile bei allen ankommen. Klar ist außerdem: Dieser Rechtsrahmen muss europäisch sein, denn Programme, KI und deren Anbieter sind grenzüberschreitend aktiv.

…wenn sie den richtigen Rahmen bekommt.

Dieser positive Rahmen existiert derzeit aber noch nicht, weshalb KI leider auch ein Risiko für Beschäftigte darstellt. Sie kann ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern und den Arbeitsdruck erhöhen und das geschieht schon jetzt: In einer Befragung von Beschäftigten durch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gaben 48% an, dass ihr Arbeitstempo von digitalen Technologien vorgegeben wird und 30%, dass sie aufgrund digitaler Technologien immer häufiger sozial isoliert arbeiten.

Ein besonderes Augenmerk muss hierbei auf Frauen als Beschäftigte gelegt werden. KI wird nämlich noch immer größtenteils von Männern beforscht und entwickelt. Gleichzeitig sind es aber in erster Linie Frauen, die KI und algorithmischem Management ausgesetzt sind, nämlich doppelt so häufig (ca. 30%) wie Männer (ca. 16%). Gleichstellung und Antidiskriminierung müssen dabei von vornherein zentral mitgedacht werden.

GPA, Barbara Teiber: Vier zentrale Forderungen

Barbara Teiber nutzte die Gelegenheit festzuhalten, dass es zwar bereits Gesetzgebung rund um KI am Arbeitsplatz gibt, diese aber einfach nicht ausreicht. Probleme wie Arbeitsverdichtung, vervielfältigte Überwachung, psychosoziale Belastung, Qualifizierung, Mitbestimmung und Verantwortung sind nicht ausreichend erfasst. Für uns ist klar: KI und algorithmisches Management müssen auch spezifisch bezogen auf gute Arbeit bzw. Beschäftigung reguliert werden und nicht nur in Themenbereichen wie Technologie, Binnenmarkt oder Datenschutz.

Vor diesem Hintergrund formuliert Barbara Teiber vier zentrale, prioritäre Forderungen:

  1. Information, Konsultation und Mitbestimmung müssen bereits vor der Einführung von KI-Tools sichergestellt werden, ebenso wie die dafür notwendigen Ressourcen wie Zeit, Informationsansprüche bzw. Offenlegungspflichten (v.a. für KI-Anbieter), ggf. unabhängige externe Expertise
  2. Es braucht menschliche Kontrolle und Verantwortung, allerdings ohne unangemessene Haftungsverschiebung. Dafür sind verpflichtende Diskriminierungs- und Biasprüfungen für KI-Tools, die zu Managementzwecken eingesetzt werden, notwendig. Beschäftigte sowie Betriebsrät:innen brauchen darüber hinaus menschliche Ansprechpersonen, die sowohl ausreichend Kompetenz als auch Befugnis haben, automatisierte Entscheidungen zu überstimmen, wobei Sorgfalt und Zumutbarkeit im Zentrum der Debatte stehen müssen.
  3. Berücksichtigung psychosozialer Risiken und arbeitsbezogene Technikfolgenabschätzung: Die Realität von KI am Arbeitsplatz sieht häufig so aus: Zeit- und Verantwortungsdruck, Überwachung, Autonomieverlust, soziale Isolation. In der Folge entstehen weitere Schäden wie Technostress, Überlastung oder Erschöpfung. Es ist allerhöchste Zeit, eine verpflichtende unabhängige, arbeitsbezogene Technikfolgenabschätzung einzuführen. Diese muss anhand von klaren Prüfpunkten die Spezifika von KI und algorithmischen Tools in den Blick nehmen.
  4. Qualifizierung – Qualifizierung – Qualifizierung: Wir fordern ein Recht auf wirksame Qualifizierung in der Arbeitszeit. Erstens soll allen Beschäftigten die Gelegenheit gegeben werden, sich mit Digitalisierung, Automatisierung, KI in ihrer Branche und ihrem Unternehmen vertraut zu machen. Zweitens sollen Beschäftigte Weiterbildungsmaßnahmen für alle Anwendungen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzen. Drittens braucht es für Betriebsrät:innen den Anspruch auf laufende Qualifizierung, ohne Reduktion bestehender Kontingente.

Eindrücke aus Südkorea: Europäische Stärken nicht unterbewerten

EU-Abgeordnete Gaby Bischoff teilte Eindrücke von ihrer kürzlichen Delegationsreise nach Südkorea. Dort ist künstliche Intelligenz bereits viel weiter verbreitet und berührt das Leben von Beschäftigten sowie der breiten Bevölkerung viel stärker als wir es in Europa kennen. Die Schattenseite dieses Zustands versteckt sich nicht: Große Tech-Unternehmen lukrieren extrem hohe Gewinne, allerdings werden Beschäftigte gegeneinander ausgespielt (wie jüngst beim Beispiel Samsung), ihre Rechte abgebaut und kleine sowie mittelständische Unternehmen aus der wirtschaftlichen Existenz gedrängt. Gerade vor diesem Hintergrund empfiehlt Bischoff, die europäischen Stärken nicht zu übersehen: Mit der etablierten und starken Sozialpartnerschaft einerseits und der Möglichkeit, durch die EU europaweit Regeln einzusetzen, habe Europa zwei wichtige Assets, die wir nutzen müssen. Deshalb sieht sie den für das Jahresende angekündigten Quality Jobs Act, der auch Regelungen zu KI in der Arbeitswelt enthalten soll, als große Chance.