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Maskenpflicht muss auch für Bankangestellte fallen

Vorhandene Schutzvorkehrungen sind ausreichend

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Das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske im Kundenbereich von Banken ist eine sehr große Belastung für die Angestellten und durch die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht mehr zu rechtfertigen. Es gibt in den Banken ausreichend Schutzvorkehrungen, sodass das Maskentragen eine sinnlose Schikane ist und keinen zusätzlichen Schutz bietet.

Die Bankangestellten haben in den Jahren der Pandemie alle notwendigen Maßnahmen mitgetragen und mit großem Einsatz einen großen Beitrag für ein reibungslose Aufrechterhaltung wichtiger Infrastruktur geleistet. Es besteht aber kein Verständnis dafür, die Maskenpflicht fortzuführen, während sie in fast allen Bereichen der Gesellschaft fällt.

Die Gewerkschaft GPA fordert daher: Gesundheitsminister Rauch soll das verpflichtende Tragen der Maske für Beschäftigte nicht nur im Lebensmittelhandel, sondern auch bei den Banken aus der Verordnung streichen!