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Kollektivvertrag 2025 für die Bediensteten der BUAK abgeschlossen

Laufzeit der Gehaltserhöhung mit 1. Juni 2025

Die Gehälter für die Bediensteten der BUAK werden mit 1. Juni 2025 in den Verwendungsgruppen

  • A1, A2 und A3a um 2,70 % erhöht 
  • A3b um 2,66 % erhöht 
  • A4 um 2,50 % erhöht
  • A5 um 2,40 % erhöht.
  • Laufzeit der Gehaltserhöhung mit 1. Juni 2025 12 Monate.
  • Die Kinderzulage wird ab 01.06.2025 von € 84,00 auf € 90,00 erhöht (für Geburten ab 01.06.2025 ausschließlich dem dienstälteren Elternteil)
  • Die MitarbeiterInnen der externen Dienststellen sind ab 01.06.2025 nach 2 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe A3a einzustufen.