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Erfolgreicher Abschluss in der gemeinnützige Wohnungswirtschaft

Für die die Angestellten und Lehrlinge in der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft konnte ein Kollektivvertragsabschluss für 2023 erzielt werden

  • Die Gehälter werden in den Beschäftigungsgruppen II bis IV um 9,3 Prozent, in der Beschäftigungsgruppe V um 9,1 Prozent und in der Beschäftiguingsgruppe VI um 9 Prozent erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 9,3 Prozent erhöht.
  • Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 9,22 Prozent erhöht.
  • Inkrafttreten mit 1.4.2023.

Damit konnten wir für alle Angestellten der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft eine deutliche Gehaltserhöhung erreichen.