Zum Hauptinhalt wechseln

Erfolgreicher Abschluss in der gemeinnützige Wohnungswirtschaft

  • Die Gehälter werden in den Beschäftigungsgruppen II bis IV um 3,6 Prozent, in der Beschäftigungsgruppe V um 3,5 Prozent und in der Beschäftiguingsgruppe VI um 3,4 Prozent erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 3,6 Prozent erhöht.
  • Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 3,56 Prozent erhöht.
  • Inkrafttreten mit 1.4.2022.