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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte bei Immobilienverwaltern 2022

Nach monatelangen Verhandlungen, die bereits im November 2021 gestartet hatten, konnte ein Abschluss zum Kollektivvertrag für die Angestellten bei Immobilienverwaltern erzielt werden.

Trotz des späten Verhandlungsabschlusses tritt die vereinbarte Erhöhung aller Verwendungsgruppen von 3,1 % (Bei Verhandlungsbeginn im November betrug die zugrunde gelegte Inflationsrate Oktober 2021 2,26 %) rückwirkend mit 1.1.2022 in Kraft.

Auch die Bestimmung, dass für mittelgroße Kapitalgesellschaften die Aufrechterhaltung der Überzahlung gilt und in großen Kapitalgesellschaften die IST-Gehälter um 3,1 % angehoben werden, gilt rückwirkend mit dem 1.1.2022. Auch die Lehrlingseinkommen werden rückwirkend um 3,1 % erhöht.

Bei den kommenden Abrechnungen ist daher zu prüfen, ob eine Aufrollung für die Monate seit Jänner 2022 erfolgt ist.

Bei jenen Gehältern, die über dem Kollektivvertag liegen, aber nicht von der verpflichtenden Gehaltserhöhung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften des Abschlusses erfasst sind, ist darauf hinzuweisen, dass mit 1.4.2022 auch die Verwaltungskostenpauschale erhöht wurde, also ein guter Zeitpunkt ist, über eine Gehaltserhöhung mit dem Arbeitgeber zu sprechen.