Zum Hauptinhalt wechseln

Plus 9,2 % auf IST-Gehälter für Angestellte bei Ärzt:innen und in ärztlichen Gruppenpraxen in Oberösterreich

GPA fordert weiterhin einheitlichen Kollektivvertrag über ganz Österreich

Adobe Stock

Angestellte bei Ärzt:innen und in ärztlichen Gruppenpraxen in Oberösterreich erhalten ab 1. Februar 2024 + 9,2 % auf IST-Gehälter.

Mindestgehälter und Zulage werden um 9,15 % erhöht. Die Zulage beträgt demnach 189 Euro.

Von der Erhöhung profitieren Angestellte bei Ärzt:innen und in ärztlichen Gruppenpraxen in Oberösterreich. Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten in anderen Bundesländern haben jeweils eigene Kollektivverträge. Grund dafür ist, dass die Ärztekammer Österreich in Landeskammern organisiert ist und die jeweilige Landeskammer auch die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt.

Wir als GPA fordern, dass es einen einheitlichen Kollektivvertrag über ganz Österreich – verhandelt mit der Österreichischen Ärztekammer – gibt.