KV-Abschluss 2025 für die Angestellten bei Ärztinnen und Ärzten in Niederösterreich
Erhöhung der Mindestgehälter und der Zulagen um 3,55% rückwirkend per 1. Jänner 2025
Die Mindestgehälter sowie sämtliche Zulagen werden rückwirkend mit 1. Jänner 2025 um 3,55 % erhöht. Zusätzlich erhalten Mindest- und IST-Gehaltsbezieher:innen eine Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro (Basis 40-Stunden-Woche). Anspruch darauf haben alle, die:
- spätestens am 1. Juli 2025 ins Unternehmen eingetreten sind und
- sich am 1. Dezember 2025 in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden.
Die Prämie wird aliquot berechnet, wenn das Dienstverhältnis 2025 nicht durchgehend bestanden hat. Zeiten im Mutterschutz oder in Karenz gelten dabei als volle Dienstzeiten. Bereits gewährte freiwillige Erhöhungen oder Prämienzahlungen können angerechnet werden.
Von der Erhöhung profitieren Angestellte bei Ärzt:innen, ärztlichen Gruppenpraxen sowie Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich. Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten in anderen Bundesländern haben jeweils eigene Kollektivverträge. Grund dafür ist, dass die Ärztekammer Österreich in Landeskammern organisiert ist und die jeweilige Landeskammer auch die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt.
Wir als Gewerkschaft GPA fordern, dass es einen einheitlichen Kollektivvertrag über ganz Österreich – verhandelt mit der Österreichischen Ärztekammer – gibt!
Du kannst die jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen unterstützen, indem du Gewerkschaftsmitglied wirst! Informationen dazu findest du HIER!
Bist du bereits Mitglied bedanken wir uns für deine Unterstützung.