KV-Abschluss 2025 für die Angestellten bei Ärztinnen und Ärzten in der Steiermark
3,15 % KV-Erhöhung, Einmalzahlung und gesicherte KV-Gültigkeit
Für alle Berufsgruppen wurde eine kollektivvertragliche Gehaltserhöhung von 3,15 % ab 1. Dezember 2025 vereinbart. Die KV-Gültigkeit schließt nahtlos an den bisherigen Vertrag (1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025) an und sorgt damit für eine durchgehende Regelung ohne Unterbrechung.
Zusätzlich erhalten alle anspruchsberechtigten Angestellten eine Einmalzahlung von 800 Euro als Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 447 lit. a EStG:
Anspruch besteht für Beschäftigte, die am 1. Dezember 2025 im aktiven Dienstverhältnis stehen, nicht dienstfreigestellt sind und nicht im Probemonat.
Bemessung auf Basis Vollzeit, aliquotiert nach Zugehörigkeitsmonaten im Jahr 2025 sowie nach Beschäftigungsausmaß.
Bereits freiwillig gewährte Erhöhungen oder Prämien im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 können angerechnet werden.
Die KV-Verhandlungen für 2026 beginnen zeitnah.