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KV-Verhandlung für Angestellte bei Ärzten in Oberösterreich 2018

€ 1500,- Mindestgehalt für die Ordinationsassistenz und erstmalige IST Erhöhung 2%

Am 16. 11. 2017 fanden sich das Verhandlungsteam der GPA-djp und die Vertreter/innen der Ärzte zur finalen KV Verhandlungsrunde zusammen. Nachdem in einigen Vorgesprächen die Forderungen unsererseits vorgestellt und erläutert wurden galt es diesmal die Ärztevertreter zu einem Abschluss zu bewegen. Da es sich dabei um eine grundlegende Änderung der Systematik handelt, denn die Forderung der IST Erhöhung verpflichtet die Arbeitgeber nun allen Beschäftigten eine regelmäßige Erhöhung zu gewähren, verlangten uns die Gespräche viel Geduld und Entschlossenheit hat.

Letztendlich konnten wir die Ärztevertreter überzeugen und so ist es eine große Freude einen Meilenstein in der Entwicklung dieses Kollektivvertrags bekannt zu geben.

DAS ERGEBNIS:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen mit 1. 4. 2017 um 5,65%. Zu diesem Zeitpunkt wird empfohlen die Überzahlung für Kolleg/innen die ein höheres Einkommen haben als es das KV Mindestschema vorsieht aufrecht zu erhalten.

Mit 1. 4. 2018 ist dann eine weitere Erhöhung des Mindestgehaltsschema um € 50 vorgesehen. Das entspricht einer Anhebung des Einstiegsgehalts für die Ordinationsassistenz um 3,7%.

Für alle Kolleg/innen die über dem Mindestschema entlohnt werden muss zu diesem Zeitpunkt eine Erhöhung um mindestens 2% erfolgen.

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ist ab 1. 4. 2017 in die Beschäftigungsgruppe 3 einzureihen, anstatt wie bisher 2.

Bei positiv abgeschlossener Ausbildung gemäß MABG empfiehlt die Ärztekammer einen zusätzlichen Urlaubstag zu gewähren.

 

Dieser Erfolg konnte erreicht werden, weil immer mehr Kolleg/innen die GPA-djp durch ihren Beitritt unterstützen.

Die Möglichkeit dazu gibt es untenstehend!

TRETEN SIE BEI