Zum Hauptinhalt wechseln

KV-Abschluss Diakonie 2020

Am 16. April 2020 konnte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Diakonie folgender Abschluss erreicht werden:

  1. Die KV- und IST-Gehälter werden mit 01. Februar 2020 bei kaufmännischer Rundung auf 10 Cent um 2,7% erhöht. Zulagen, Zuschläge und Aufzahlungen werden per 01. Februar 2020 um +2,7% erhöht.
  2. Covid19-Zulage: Noch zu vereinbaren ist eine Zulage für AN, die besonderen Belastungen, Gefahren und Risiken der Covid19-Krise ausgesetzt waren. Der Arbeitgeberverband der Diakonie wird sich an der Regelung, wie sie im KV der SWÖ festgelegt ist, orientieren.
  3. Die KV- und IST- Gehälter werden mit 01. Februar 2021 bei kaufmännischer Rundung auf 10 Cent um den VPI + 0,6%-Punkte erhöht. Zulagen, Zuschläge und Aufzahlungen werden per 01. Februar 2021 um VPI + 0,6% erhöht. Bei negativem VPI beträgt die Erhöhung jedenfalls 0,6%.
  4. Ab 01. Jänner 2022 beträgt die wöchentliche Normalarbeitszeit 37 Stunden. Für den Fall, dass die Inflationsrate im Zeitraum Nov. 2020 bis Okt. 2021 den Wert von 2,3% übersteigt, vereinbaren die Vertragspartner*innen, dass Verhandlungen über eine Abgeltung des Kaufkraftverlustes aufzunehmen sind.
  5. Ab 01. Jänner 2022 gebührt für die 38.-40 Stunde ein Zuschlag von 33%.
  6. Für die Schulassistenz und pädagogischen Kräfte gilt ein Durchrechnungszeitraum 12 Monate (entsprechend dem festgelegten Schuljahr), wobei Zeiten der Ferien- und Sonderaktionen nicht berücksichtigt werden, wobei die Sonderbestimmungen für Einrichtungen der Freizeitpädagogik des KV´s gelten. Für Ferien- und Sonderaktionen gilt für pädagogische Kräfte in Schulen weder AZG noch ARG.
  7. Abweichend von Abs. 4 und 5. gelten am 01. Jänner 2022 für Rettungsdienst und Krankentransport 38 Stunden wöchentliche Normalarbeitszeit und 50% Mehrleistungszuschlag für die 39. und 40. Stunde.
  8. Der KV soll grundlegend evaluiert und Maßnahmen zur Attraktivierung der Sozial- und Gesundheitsbranche erörtert werden, um einem Fachkräftemangel in diversen Berufsgruppen des KV´s entgegenzuwirken.
  9. Die Änderungen dieser Verhandlung werden jährlich in den KV Diakonie übernommen und hinterlegt.
  10. Geltungsbeginn ist der 01. Februar 2020.

Verhandlungsverlauf

06.03.2020 - 2. KV-Verhandlung Diakonie 2020

Es ist der dritte Kollektivvertrag neben Sozialwirtschaft Österreich und Caritas, der die 35-Stunden-Woche als alleinige Forderung aufgestellt hat. Die AG-Seite respektiert zwar die Forderung nach der 35-Stunden-Woche, in ihrem Angebot in der zweiten Runde kam eine AZ-Verkürzung jedoch in keiner Weise vor.

In Betriebsversammlungen wurden nun die weiteren Schritte abgestimmt. Für 12. März wurden für einzelne Einrichtungen der Diakonie Aktionen und Warnstreiks beschlossen – ERSTMALS seit Bestehen des KV (2006)!

Selbstverständlich rufen die BR der Diakonie ihre Kolleg*innen auch zur aktiven Teilnahme an den Demos in Wien, Graz und Linz am 10.03. auf.

Die nächste KV-Verhandlung ist für 01.04.2020 angesetzt.

02.12.2019 - Forderungsübergabe

Die KV-Forderungsübergabe der Diakonie fand am 02. Dezember 2019 statt.