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KV-Abschluss Diözese Graz-Seckau 2023

KV-Gehälter: Erhöhung um bis zu 9,9 Prozent, im Durchschnitt um 7,8 Prozent

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Am 06. Dezember 2022 konnte für die Arbeitnehmer:innen der Diözese Graz-Seckau bei einer rollierenden 12-Monatsinflation von 7,5% folgender Abschluss erreicht werden:

  • Die KV-Gehaltstabellen und alte Gehaltsschematas (ausgen. Verwendungsgruppe KiB und KiP sowie fiktive Berechnungstabellen) inkl. Grundbezug 1 und 2 werden um 5 % plus € 80,-- erhöht. Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet. Das ergibt eine Erhöhung von bis zu 9,9%, im Durchschnitt von 7,8%. Für einfache Hilfskräfte beträgt das Einstiegsgehalt € 1.805,35, für Fachkräfte in der niedrigsten Kategorie € 2.310,29.
  • Die Werte der Tabelle für Kindergarten-Betreuer:innen KiB werden bis zur Stufe 4 um 9% angehoben (Einstiegsgehalt: € 1.878,60), die der Stufe 5 und darüber hinaus sowie die Werte der Tabelle für die Kindergarten-Pädagog:innen KiP um 8,5% (Einstiegsgehalt: € 2.695,10). Alle errechneten Werte werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 5% plus € 80,-- erhöht und kaufm. auf zwei Dezimalstellen gerundet. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. LJ € 678,71 (+19%), im 2. LJ € 905,83 (+15,2%), im 3. LJ € 1.102.84 (+13.2%) und im 4. LJ € 1.487,56 (+11%)
  • Folgende Zulagen aus den Übergangsbestimmungen § 41a und § 41b werden mit 7,5% erhöht
    Ausgleichszulage
    Deckelungszulage
    Fixe Erwartungsschutzzulage
    Altersbiennium
  • Die Kinderzulage (Anhang 4.1.2.) nach § 23. 2 beträgt ab 1.1.2023 einheitlich € 90,-- pro Kind.
  • Die Rufbereitschaft (Anhang 4.1.4.) wird um 7,5 % von € 2,93 auf € 3,15 pro Stunde erhöht.
  • Der Fahrtkostenzuschuss (Anhang 4.1.6) lt. § 23 (5) wird analog zur Änderung der Verbundtarife angepasst. Die Regelung von 2022 für den Kauf eines nicht übertragbaren Klimatickets bleiben für das Kalenderjahr 2023 aufrecht.
  • Der Kollektivvertrag wird mit den Änderungen aus dem Evaluierungsprozess hinterlegt.

Geltungsbeginn: 01. Jänner 2023, Laufzeit 12 Monate