15. April 2026
Kollektivvertrag 2026 für die Beschäftigten bei den mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten Steiermark
Die Gehälter steigen ab 1. April 2026 um 2,6 %
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Heuer konnte ein Abschluss für zwei Jahre analog dem SWÖ-Abschluss erreicht werden. Der Abschluss bringt wichtige Verbesserungen im Rahmenrecht, gleichzeitig ist er auf der Einkommensseite ein harter Kompromiss.
Im kommenden Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Kaufkraft, während die Verbesserungen, besonders für Teilzeitbeschäftigte und bestimmte Berufsgruppen bereits heuer wirksam werden.
Der Abschluss im Detail
April 2026
- Die kollektivverträglichen Gehälter und Löhne steigen um 2,6%.
- Die IST-Gehälter und -Löhne um 2,4%.
- Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte steigen ebenfalls um 2,6%.
- Rahmenrechtlich wird ein Recht auf Aufstocken bei kontinuierlicher Mehrarbeit vereinbart.
- Für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt es eine ausgebaute Pflegefreistellung.
- Zivildienst und Präsenzdienst werden als Vordienstzeiten anerkannt und die Altersteilzeit wird den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
- Der Zusatzkollektivvertrag für die Weiterführung des Pflegezuschusses wird abgeschlossen.
Jänner 2027
- Die kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne steigen abhängig von der Inflation um mindestens 2,3%.
- Steigt die Inflation auf mehr als 2,3%, so wird die Differenz zur Hälfte abgegolten. Die maximale Steigerung der Gehälter und Löhne beträgt 2,5%. Die gleiche Regelung wird auf Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte angewandt.
- Die IST-Gehälter und -Löhne steigen in jedem Fall um 2,3%.
- Für geteilte Dienste muss es künftig eine Betriebsvereinbarung geben, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist.
- Außerdem wird Mehrarbeit besser entlohnt.
- Der Zusatzkollektivvertrag für die Weiterführung des Pflegezuschusses wird abgeschlossen.