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Erfolgreicher Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen Sozialversicherung 2019

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2019 um durchschnittlich 2,83 % erhöht.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

A) Gehaltsrecht

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2019 um durchschnittlich 2,83 % erhöht.
Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 2,78 % erhöht.

Mit Wirkung vom 01.01.2020 werden die Lohn- und Gehaltsansätze um die durchschnittliche Inflationsrate plus 0,2 % erhöht, darüber hinaus ist eine Bandbreite um weitere 0,3 % vereinbart.

B) Rahmenrecht

Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:

  • Neubewertung der Reisezeit
  • Anrechnung von „sozialen“ Karenzzeiten
  • Schaffung einer Zulage für hygienebeauftragte ÄrztInnen
  • Erhöhung Urlaubsausmaß um 3 Tage nach einer Dienstzeit von 15 Jahren
  • Wahrungs- bzw. Schutzbestimmungen für Beschäftigte im Zusammenhang mit der SV-  Strukturreform

Sämtliche Änderungen treten mit 01.01.2019 in Kraft.

Wir möchten uns für eure Bemühungen und eure Solidarität bedanken, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir bewegen!