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Kollektivvertrag für den Entgelterhöhungs-Zweckzuschuss abgeschlossen!

Der monatliche Pflegezuschuss beträgt im Jahr 2023 135,50 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung.

Kzenon - stock.adobe.com

Wann kommt das Geld zur Auszahlung?

Die KollegInnen sollen noch im Dezember den Pflegezuschuss für das Jahr 2022 bekommen!

Der Gesundheitsminister hat am 12. Mai eine Pflegereform inklusive Pflegezuschuss versprochen, damals war die Rede von ca. einem Monatsgehalt. Im Juni wurde das Gesetz (EEZG) beschlossen, die Umsetzung ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Bundesländer können allerdings nur für die „öffentlichen“ Bereiche – also für Spitäler von Ländern und Gemeinden die „lohngestaltende Maßnahme“ machen, manche Bundesländer sehen dies aber auch als Vorgabe für den privaten Bereich. Deshalb war es wichtig einen Kollektivvertrag für den privaten Bereich abzuschließen.

Wie ist der Geltungsbereich, also wer bekommts?

Folgende Berufsgruppen bekommen den Zuschuss:

  • Heimhilfen
  • PflegeassistentInnen (PA)
  • PflegefachassistentInnen (PFA)
  • Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP)
  • FachsozialbetreuerInnen (FSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB)
  • DiplomsozialbetreuerInnen (DSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) und Familienarbeit (FA)

Diesen Zuschuss erhalten all diese Berufsgruppen unabhängig davon in welchen Bereich sie arbeiten, also Alten- und Pflegeheim, mobil, stationär, Behindertenbereich,……

Wie hoch ist der Pflegezuschuss?

Aufgrund eines Schreibens des Gesundheitsministeriums ist der Betrag Euro 2.000 inkl. Dienstgeberbeiträgen pro Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte erhalten dies aliquot. 

Das ergibt nach unseren Berechnungen 1.540 Euro brutto pro Vollzeitbeschäftigten.

Nächstes Jahr soll es monatliche Zulagen geben, es fehlt noch der Kollektivvertrag dazu. 

Wer zahlt das Geld aus?

Als Gewerkschaft war es uns wichtig, dass es sich bei dem Zuschuss um einen „arbeitsrechtlichen“ Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber handelt.

Muss man einen Antrag stellen oder kommt das Geld automatisch?

Das Geld wird automatisch vom Arbeitgeber überwiesen. Wir hoffen, dass dies noch im Dezember passieren kann.

Wie sieht es mit Steuer und Sozialversicherung aus?

Wir wollten erreichen, dass die Einmalzahlung im Jahr 2022 steuer- und abgabenfrei ist. Die Regierung hat dies abgelehnt.

Wird bei Teilzeit aliquotiert?

JA, klar! Die Grundlage dazu steht bereits im Gesetz.

Welche Länder weichen ab bzw. wie weichen sie ab?

Die Regelungen in den Bundesländern sind komplett unterschiedlich, der Kollektivvertrag versucht dies zu berücksichtigen. Erfreulicherweise ist es gelungen,  dass es EINHEITLICHE Regelungen für ALLE in oben genannten KVs (SWÖ, Caritas, Diakonie,…..) gibt.