KV-Abschluss Bäckergewerbe, gültig ab 01.10.2021
Maranda Vandergriff, Unsplash
Mit 01.10.2022 werden die Mindestgehälter sowie das Lehrlingseinkommen um 2,11 Prozent angehoben.
Mit 01.10.2022 werden die Mindestgehälter sowie das Lehrlingseinkommen um 2,11 Prozent angehoben.