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KV-Abschluss Mühlengewerbe, gültig ab 01.08.2021

©Christian Jung - stock.adobe.com

Am 23.08.2021 konnte vereinbart werden, dass die Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 2,05% angehoben werden.

 

Geltungstermin ist der 01.08.2021.