KV-Abschluss 2022 Bäckergewerbe
Maranda Vandergriff, Unsplash
Mit 01.10.2022 werden die Mindestgehälter sowie das Lehrlingseinkommen um 6,5 Prozent angehoben.
Gültig ab 01.10.2022
Mit 01.10.2022 werden die Mindestgehälter sowie das Lehrlingseinkommen um 6,5 Prozent angehoben.
Gültig ab 01.10.2022