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KV-Abschluss für die Angestellten des Fleischergewerbes 2022

Die Gehälter werden um durchschnittlich 5,37% angehoben

Am 25. August 2022 wurde die Kollektivvertrags-Verhandlung für die Angestellten des Fleischergewerbes abgeschlossen. Ausgangspunkt war die verlautbarte durchschnittliche Inflationsrate der vorangegangenen 12 Monate (Juni 2021 bis Mai 2022) zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung der ArbeiterInnen am 28. Juni 2022 in der Höhe von 4,8%.

  • Die Gehälter werden um durchschnittlich 5,37% angehoben. Das Mindestgehalt beträgt € 1.700,- (bis zu + 9,4%), die übrigen Tabellenwerte werden um 5% erhöht. Damit beträgt das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte € 1.700,- und für Fachkräfte nach einer Berufseinführungsphase € 1.864,95.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 5% angehoben und betragen im 1.LJ € 633,77, im 2. LJ € 794,81 und im 3. LJ € 1.042,43.
  • Die Zehrgelder werden ebenfalls um 5% angehoben.
  • Eine Arbeitsgruppe zur Reform des Verwendungsgruppenschemas wird eingerichtet.
  • Geltung: rückwirkend mit 1. Juli 2022