Arbeiten am 8. Dezember
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Das sind deine Rechte im Handel
Am 8. Dezember dürfen viele Geschäfte öffnen. Für Handelsangestellte gelten an diesem Feiertag aber besondere Regeln. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Arbeitszeit, Bezahlung und Freizeit.
Nein. Die Arbeit am 8. Dezember ist freiwillig. Du kannst den Arbeitseinsatz ohne Angabe von Gründen ablehnen. Daraus dürfen dir keine Nachteile entstehen.
Dein Arbeitgeber muss dir bis spätestens 10. November mitteilen, ob das Geschäft am 8. Dezember öffnet. Danach hast du eine Woche Zeit, um zu erklären, dass du nicht arbeiten möchtest.