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Arbeiten am 8. Dezember

Adobe Stock/GPA

Das sind deine Rechte im Handel

Am 8. Dezember dürfen viele Geschäfte öffnen. Für Handelsangestellte gelten an diesem Feiertag aber besondere Regeln. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Arbeitszeit, Bezahlung und Freizeit.

Nein. Die Arbeit am 8. Dezember ist freiwillig. Du kannst den Arbeitseinsatz ohne Angabe von Gründen ablehnen. Daraus dürfen dir keine Nachteile entstehen.

Dein Arbeitgeber muss dir bis spätestens 10. November mitteilen, ob das Geschäft am 8. Dezember öffnet. Danach hast du eine Woche Zeit, um zu erklären, dass du nicht arbeiten möchtest.