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Arbeiten im Handel zu Weihnachten und Silvester

Adobe Stock/GPA

Welche Arbeitszeiten und Zuschläge gelten?

Die Weihnachtszeit ist für Handelsangestellte besonders arbeitsintensiv. Doch welche Regeln gelten für die Arbeit an den Weihnachtssamstagen, am 24. Dezember und zu Silvester? Wann stehen dir Zuschläge zu und welche Arbeitszeiten sind erlaubt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären deine Rechte anhand konkreter Beispiele.

Arbeiten an den Weihnachtssamstagen

An den vier Samstagen vor dem 24. Dezember gelten im Handel besondere Regelungen. An diesen Samstagen darfst du auch an mehreren Samstagnachmittagen hintereinander beschäftigt werden. Die übliche Regelung, nach der grundsätzlich jeder zweite Samstag frei sein muss, gilt an diesen Einkaufssamstagen nicht.

Das hängt davon ab, wie häufig du normalerweise an Samstagen nach 13 Uhr arbeitest und ob du Überstunden leistest.

Wenn du höchstens einmal im Monat an einem Samstag nach 13 Uhr arbeitest: Innerhalb deiner Normalarbeitszeit bekommst du keinen zusätzlichen Zuschlag. Überstunden, die du nach 13 Uhr leistest, werden mit einem Zuschlag von 100 Prozent bezahlt.

Beispiel: Du arbeitest normalerweise von Montag bis Freitag. An einem Weihnachtssamstag wirst du von 9 bis 16 Uhr eingeteilt. Von 9 bis 13 Uhr arbeitest du ohne zusätzlichen Zuschlag. Für die drei Stunden von 13 bis 16 Uhr bekommst du einen Überstundenzuschlag von 100 Prozent.

Wenn du öfter als einmal im Monat an Samstagen nach 13 Uhr arbeitest: Für deine Arbeitsstunden ab 13 Uhr bekommst du einen Zuschlag von 100 Prozent – unabhängig davon, ob es sich um Normalarbeitszeit oder Überstunden handelt.

Beispiel: Du arbeitest regelmäßig auch am Samstagnachmittag. An einem Weihnachtssamstag bist du bis 16 Uhr eingeteilt. Für alle Arbeitsstunden zwischen 13 und 16 Uhr bekommst du einen Zuschlag von 100 Prozent.

Ja. Die besonderen Regelungen für die Weihnachtssamstage gelten auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.

Arbeiten am 24. Dezember (Heiligabend)

Am 24. Dezember gelten im Einzelhandel besondere Öffnungszeiten:

  • Allgemeiner Einzelhandel: von 6 bis 14 Uhr

  • Süßwaren und Naturblumen: bis 18 Uhr

  • Christbaumverkauf: bis 20 Uhr

Für Handelsangestellte endet die Beschäftigung und damit die Normalarbeitszeit am 24. Dezember grundsätzlich um 13 Uhr. Ausnahmen gelten für den Verkauf von Süßwaren, Naturblumen und Christbäumen.

Ja. Wenn deine reguläre Arbeitszeit über 13 Uhr hinausgehen würde und du aufgrund der besonderen Regelung früher aufhören musst, dürfen dir dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen.

Beispiel: Du arbeitest normalerweise von 9 bis 17 Uhr. Am 24. Dezember endet deine Arbeitszeit bereits um 13 Uhr. Die Stunden, die du aufgrund dieser Regelung nicht mehr arbeiten kannst, müssen dir trotzdem bezahlt werden.

Arbeiten am 31. Dezember (Silvester)

Beispiel: Du arbeitest normalerweise von 9 bis 17 Uhr. Am 24. Dezember endet deine Arbeitszeit bereits um 13 Uhr. Die Stunden, die du aufgrund dieser Regelung nicht mehr arbeiten kannst, müssen dir trotzdem bezahlt werden.

Die Normalarbeitszeit endet am 31. Dezember grundsätzlich um 17 Uhr. Danach dürfen nur noch notwendige Abschlussarbeiten durchgeführt werden. Diese gelten als Überstunden.

Für die Arbeit am 31. Dezember gelten folgende Zuschläge:

  • Zwischen 13 und 15 Uhr: 50 Prozent Zuschlag
  • Nach 15 Uhr: 100 Prozent Zuschlag

Beispiel: Du arbeitest am 31. Dezember von 9 bis 18 Uhr. Für die Arbeitsstunden zwischen 13 und 15 Uhr bekommst du 50 Prozent Zuschlag. Für die Stunden von 15 bis 18 Uhr stehen dir 100 Prozent Zuschlag zu. Die Stunde zwischen 17 und 18 Uhr zählt außerdem als Überstunde.

Ja. Wenn du normalerweise länger arbeiten würdest, deine Arbeitszeit am 31. Dezember aber wegen der besonderen Regelungen früher endet, müssen dir die dadurch ausgefallenen Stunden trotzdem bezahlt werden.

Beispiel: Du arbeitest normalerweise bis 19 Uhr, musst am 31. Dezember aber bereits um 17 Uhr aufhören. Die beiden ausgefallenen Stunden müssen dir trotzdem bezahlt werden.

Was kann ich tun, wenn meine Arbeitszeiten oder Zuschläge nicht stimmen?

Du bist dir nicht sicher, ob deine Arbeitszeiten richtig abgerechnet wurden? Oder du glaubst, dass dir Zuschläge oder Überstunden nicht bezahlt wurden?

Tipp: Schreib dir täglich auf, wann und wie lange du gearbeitet hast. So kannst du deine tatsächlichen Arbeitszeiten mit deiner Abrechnung vergleichen.

Die Gewerkschaft GPA unterstützt dich bei Fragen zur Dienstplanung, zu Überstunden und zu deinen Zuschlägen. Unsere Expert prüfen mit dir, ob deine Arbeitszeiten korrekt abgerechnet wurden, und helfen dir dabei, deine Rechte durchzusetzen.

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