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KV-Abschluss für Arbeiter und Angestellte in Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs 2024

Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft

Carolyn Franks - stock.adobe.com

Für die Arbeitnehmer:innen der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen konnte nachfolgender Abschluss erzielt werden:

  • Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter werden ab 1. Jänner 2024 zunächst um einen Prozentsatz in Höhe von 8,9%, des Weiteren um folgende Fixbeträge:
    in der VG 1 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 20,–
    in der VG 2 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 20,–
    in der VG 3 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 15,–
    in der VG 4 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 15,–
    in der VG 5 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 15,–
    in der VG 6 um einen Fixbetrag in Höhe von EUR 10,–
  • Rahmenrechtliche Änderung: § 4 Pkt 1 wird um eine lit d ergänzt: Umkleidezeiten gelten, sofern sie im Betrieb anfallen und es sich dabei um den Wechsel dienstnotwendiger Kleidung handelt, als Arbeitszeit.
  • Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024