Glasindustrie: Kollektivvertrag 2025 abgeschlossen
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um 2,65 % erhöht
Bei der 2. Verhandlungsrunde konnte in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie ein Lohn- und Gehaltsabschluss erzielt werden.
Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 2,65 %.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um 2,65 % erhöht. Die IST-Löhne und IST-Gehälter werden um 2,2 %, max. € 100,- erhöht. Zudem konnten Steigerungen bei den Lehrlingseinkommen, den Zulagen, als auch Reise- und Aufwandsentschädigungen erzielt werden.
Hier der Abschluss im Detail:
- Die Mindestlöhne und -gehälter werden um 2,65 % erhöht.
- Die IST-Löhne und -Gehälter werden um 2,2 % erhöht, max. € 100,-.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 2,65 % erhöht.
- Kollektivvertragliche Zulagen werden um 2,2 % erhöht.
- Die innerbetrieblichen Zulagen werden um 2,2 % erhöht.
- Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um 2,2 % erhöht.
Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Wir möchten allen Betriebsrät:innen und Gewerkschaftsmitgliedern unseren aufrichtigen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre aktive Beteiligung bei den Kollektivvertragsverhandlungen aussprechen. Ihr Engagement hat maßgeblich zu diesem erfolgreichen Abschluss beigetragen.