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Glasindustrie: Kollektivvertrag 2025 abgeschlossen

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um 2,65 % erhöht

Photocreo Bednarek - stock.adobe.com

Bei der 2. Verhandlungsrunde konnte in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie ein Lohn- und Gehaltsabschluss erzielt werden.

Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 2,65 %.

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um 2,65 % erhöht. Die IST-Löhne und IST-Gehälter werden um 2,2 %, max. € 100,- erhöht. Zudem konnten Steigerungen bei den Lehrlingseinkommen, den Zulagen, als auch Reise- und Aufwandsentschädigungen erzielt werden.

Hier der Abschluss im Detail:

  • Die Mindestlöhne und -gehälter werden um 2,65 % erhöht.
  • Die IST-Löhne und -Gehälter werden um 2,2 % erhöht, max. € 100,-.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 2,65 % erhöht.
  • Kollektivvertragliche Zulagen werden um 2,2 % erhöht.
  • Die innerbetrieblichen Zulagen werden um 2,2 % erhöht.
  • Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um 2,2 % erhöht.

Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Wir möchten allen Betriebsrät:innen und Gewerkschaftsmitgliedern unseren aufrichtigen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre aktive Beteiligung bei den Kollektivvertragsverhandlungen aussprechen. Ihr Engagement hat maßgeblich zu diesem erfolgreichen Abschluss beigetragen.