26. August 2026
KV-Abschluss 2026 für das kunststoffverarbeitende Gewerbe
Mindestgehälter steigen um 2,97 Prozent
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Am 16. April 2026 konnten die Gehaltsverhandlungen für das kunststoffverarbeitendes Gewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter erhöhen sich mit 1. Mai 2026 um 2,97 Prozent.
Die Lehrlingseinkommen werden um 3,33 Prozent angehoben.
Bei der Reiseaufwandsentschädigung wird das Taggeld auf bis zu 30 Euro und das Nachtgeld auf 15 Euro erhöht.
Geltungsbeginn ist der 1. Mai 2026.