KV-Abschluss 2024 für die Ledererzeugende Industrie
Kollektivvertragliche Mindestgehälter um 7,8 Prozent erhöht
    
    Adobe Stoke, Piotr Ratuszynski
  
  
Gemeinsam mit der PRO-GE konnte ein Abschluss für die Angestellten und Arbeiter:innen der Ledererzeugenden Industrie erreicht werden!
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden zum 1.4.2024 um 7,8 Prozent (gerundet auf den nächsten vollen Euro) erhöht.
- Aufrechterhaltung der Überzahlung: 
 Die bisher (vor dem 01.01.2024) bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Gehalt bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden zum 1.4.2024 um 7,8 Prozent (gerundet auf den nächsten vollen Euro) erhöht.
- Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie gem. § 124b Z 447 EstG in der Höhe von 360.- Euro in zwei Teilzahlungen mit dem April- und Mai-Gehalt. 
 Bei Teilzeit-Beschäftigten erfolgt eine Aliquotierung gemäß der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.