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KV-Abschluss 2024 für die Ledererzeugende Industrie

Kollektivvertragliche Mindestgehälter um 7,8 Prozent erhöht

Adobe Stoke, Piotr Ratuszynski

Gemeinsam mit der PRO-GE konnte ein Abschluss für die Angestellten und Arbeiter:innen der Ledererzeugenden Industrie erreicht werden!

  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden zum 1.4.2024 um 7,8 Prozent (gerundet auf den nächsten vollen Euro) erhöht.
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung:
    Die bisher (vor dem 01.01.2024) bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Gehalt bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden zum 1.4.2024 um 7,8 Prozent (gerundet auf den nächsten vollen Euro) erhöht.
  • Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie gem. § 124b Z 447 EstG in der Höhe von 360.- Euro in zwei Teilzahlungen mit dem April- und Mai-Gehalt.
    Bei Teilzeit-Beschäftigten erfolgt eine Aliquotierung gemäß der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.