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KV Abschluss Lederwaren- und Kofferindustrie 2017

KV-Mindestgehälter, Ist-Gehälter plus 1,55% und Lehrlingsentschädigungen plus 1,70 %

Bei der, am 18. Mai 2017, stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Lederwaren- und Kofferindustrie (ehem. Leder verarbeitende Industrie) konnte nachstehender Abschluss erzielt werden:

Gehaltsrechtliche Verbesserungen:

+ 1,70 % KV-Mindestgehälter (aufgerundet auf den nächsten Euro)

Wesentliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter in den ersten Gehaltsstufen der Verwendungsgruppen I und II auf € 1.400,-
Schlichtungsmöglichkeit für besonders belastete Betriebe.
Mindestgrundgehalt von € 1.500,- ab 1. Juni 2018!

+ 1,55 % Erhöhung der IST-Gehälter (aufgerundet auf den nächsten Euro) ohne Verteiloption wie in den letzten Jahren, allerdings ohne Präjudiz

+ 1,70 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen (aufgerundet auf den nächsten Euro)

Pflichtpraktikanten nach schulrechtlichen Vorschriften erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres.

Geltungsbeginn: 01. Juni 2017
Laufzeit: 12 Monate