Abschluss Mühlenindustrie 2025
Die Mindestgehälter in der Mühlenindustrie werden um 2,75% erhöht

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Am 6. August 2025 konnten die heurigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Mühlenindustrie erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Mindestgehälter sowie die Lehrlingseinkommen erhöhen sich um 2,75%.
Die bestehende Überzahlung zum jeweiligen Mindestgehalt bleibt aufrecht.
Dieser Abschluss liegt leicht über der durchschnittlichen Teuerungsrate (Inflation) und somit konnte die Kaufkraft der Beschäftigten gesichert werden.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. August 2025 in Kraft.