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Kollektivvertrags-Abschluss 2026 für die Mühlenindustrie

Mindestgehälter werden um 2,5 Prozent, Lehrlingseinkommen um 3,5 Prozent erhöht

©Christian Jung - stock.adobe.com

Am 19. August 2026 konnten die KV-Verhandlungen für die Mühlenindustrie erfolgreich abgeschlossen werden.

  • Die Mindestgehälter werden mit 1. August 2026 um 2,5 Prozent angehoben.
  • Die betragsmäßige Überzahlung bleibt aufrecht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden mit 1. August 2026 um 3,5 Prozent erhöht.

Der Kollektivvertrag tritt mit 1. August 2026 in Kraft.