20. August 2026
Kollektivvertrags-Abschluss 2026 für die Mühlenindustrie
Mindestgehälter werden um 2,5 Prozent, Lehrlingseinkommen um 3,5 Prozent erhöht
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Am 19. August 2026 konnten die KV-Verhandlungen für die Mühlenindustrie erfolgreich abgeschlossen werden.
- Die Mindestgehälter werden mit 1. August 2026 um 2,5 Prozent angehoben.
- Die betragsmäßige Überzahlung bleibt aufrecht.
- Die Lehrlingseinkommen werden mit 1. August 2026 um 3,5 Prozent erhöht.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. August 2026 in Kraft.