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Brauerei-KV: Gewerkschaften warnen vor möglicher Bier-Knappheit

Betriebsversammlungen mit Beschluss von Kampfmaßnahmen, Arbeitgeber bieten nur ein Prozent mehr Lohn und Gehalt

Auch bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen in der österreichischen Bierindustrie sind die Fronten verhärtet. Die bereits vierte Verhandlungsrunde wurde gestern ohne Ergebnis unterbrochen. Trotz eines Entgegenkommens des Verhandlungsteams der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp ist ein faires Verhandlungsergebnis bei den Arbeitszeitforderungen und Einkommenserhöhungen weiterhin nicht in Sicht. Daher werden noch vor der nächsten Verhandlungsrunde am 16. November Betriebsversammlungen einberufen, um über die weitere Vorgangsweise zu beraten und um mögliche Kampfmaßnahmen zu beschließen.

Klarer Affront der Arbeitgeber

Das Angebot der Arbeitgeber für Lohn- und Gehaltserhöhungen liegt gerade einmal bei einem Prozent. "Das ist ein klarer Affront gegen die rund 3.500 Beschäftigten und völlig inakzeptabel. Die Braubranche hat ein Rekordjahr hinter sich. Teilweise waren sogar zu wenige Gebinde vorhanden, so gut lief das Geschäft", sagen die beiden Verhandlungsleiter auf ArbeitnehmerInnenseite, Anton Hiden (PRO-GE) und Bernhard Hirnschrodt (GPA-djp).

Unmut wird größer

Sollten die Arbeitgeberverhandler weiterhin einen fairen Abschluss blockieren, werden die BetriebsrätInnen und Belegschaften gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen einleiten. "Der Unmut wird von Tag zu Tag größer. Wir fordern seriöse sozialpartnerschaftliche Verhandlungen, sonst könnte schon bald das Bier knapp werden. Die Verantwortung dafür tragen die Arbeitgeber", warnen Hiden und Hirnschrodt.

Gewerkschaften fordern vier Prozent

Die Gewerkschaften fordern vier Prozent mehr Lohn und Gehalt. Für die Beschäftigten soll es zudem einen Ausgleich für die gesundheitlichen Gefahren aufgrund der Änderungen im Arbeitszeitgesetz geben.

Forderungen im Rahmenrecht:

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden sollen sämtliche Pausen bezahlt werden.
  • Weiters sollen die ArbeitnehmerInnen nach der 10. Stunde Anspruch auf eine zusätzliche bezahlte Pause von 15 Minuten haben.
  • Für die 11. und 12. Arbeitsstunde sollen ArbeitnehmerInnen einen Zuschlag von 100 Prozent erhalten.