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KV-Abschluss GARANT Mischfutterwerke, gültig ab 01.01.2019

Die Mindestgrundgehälter werden um 2,7% erhöht.

Inhalt der Vereinbarung lautet wie folgt:

  • Die Mindestgehälter werden um 2,7% angehoben.
  • Die bestehende Überzahlung bleiben ihrer wertmäßigen Höhe aufrecht.
  • Die Biennien werden um 2,7%
  • Die Lehrlingsentschädigungen um 2,7%

Geltungstermin: 01.01.2019

Bei einer zu erwartenden Inflationsrate von 2,00% entspricht dieser Abschluss einer Reallohnerhöhung von 0,7%.

Mit dieser Erhöhung konnten wir nicht nur die Kaufkraft unserer KollegInnen erhalten, sondern auch erhöhen.