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KV-Abschluss GARANT Mischfutterwerke, gültig ab 01.01.2020

Die Mindestgrundgehälter werden um 2,35% erhöht

Inhalt der Vereinbarung lautet wie folgt:

  • Die Mindestgehälter werden um 2,35% angehoben.
  • Die bestehende Überzahlung bleiben ihrer wertmäßigen Höhe aufrecht.
  • Die Biennien werden um 2,35%
  • Die Lehrlingsentschädigungen um 4,0% bis 2,5%

Geltungstermin: 01.01.2019

Bei einer zu erwartenden Inflationsrate von 1,50% entspricht dieser Abschluss einer Reallohnerhöhung von 0,85%.

Mit dieser Erhöhung konnten wir nicht nur die Kaufkraft unserer KollegInnen erhalten, sondern auch erhöhen.