Zum Hauptinhalt wechseln

Abschluss 2026 für die Textilindustrie

KV-Gehälter steigen um 2,9 Prozent – IST-Gehälter um 2,5 Prozent

Adobe Stock, ND Stock

In der zweiten Verhandlungsrunde konnte am 23. März 2026 ein Abschluss zum Kollektivvertrag Textilindustrie erzielt werden.

Die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen zur Textilindustrie waren heuer aufgrund der allgemein herausfordernden Wirtschaftslage und der rückläufigen wirtschaftlichen Entwicklung für den Großteil der Textilbranche besonders schwierig. Aufgrund des Kriegs im Iran ist das Risiko hinzugekommen, dass mögliche negative wirtschaftliche Auswirkungen einen Abschluss in den nächsten Wochen weiter erschweren.

Dennoch ist es mit den Vertreter:innen der Arbeitgeber:innen gelungen eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden. Die Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen steigen demnach um 2,9 Prozent und die IST-Gehälter um 2,5 Prozent. Sämtliche Erhöhungen werden mit April wirksam.

Die relativ rasche Einigung war auch deshalb möglich, weil seitens der Arbeitgeber:innen auf extreme Forderungen, wie dem Aussetzen der IST-Erhöhung oder der Abgeltung lediglich der halben Inflationsrate verzichtet wurde.

Der Abschluss im Detail

  • Die KV-Gehälter steigen mit 1. April 2026 um 2,9 Prozent
  • Die IST-Gehälter steigen mit 1. April 2026 um 2,5 Prozent
  • Die Lehrlingseinkommen steigen mit 1. April 2026 um 2,9 Prozent
  • Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder steigen mit 1. April 2026 um 2,5 Prozent
  • Die bis 31. März 2026 befristete Erhöhung des Kilometergeldes auf die Steuerfreigrenze von 0,50 Euro/Kilometer gilt nunmehr unbefristet
  • Geltungsbeginn: 1. April 2026 (Laufzeit 12 Monate)