Zum Hauptinhalt wechseln

Rechtsanwälte Wien: Neuer Abschluss rückwirkend zum Juli 2026

Die Gehälter gemäß Kollektivvertrag steigen bei den Rechtsanwälten Wien 2026 um 4,7 Prozent

AdobeStock

Der Abschluss gilt rückwirkend mit 1. Juli 2026, daher müssen für Juli, August und September bereits ausbezahlte Gehälter nachträglich erhöht werden. Der Kollektivvertrag ermöglicht es auch, dass den Beschäftigten eine Prämie von bis zu 500 Euro steuerfrei ausbezahlt werden kann.

Da die Geringfügigkeitsgrenze 2026 gesetzlich nicht angehoben wurde, hat deine Gewerkschaft GPA mit der Rechtsanwaltskammer Wien, um Probleme zu vermeiden, einen Zusatz-Kollektivvertrag mit folgender abweichender Regelung abgeschlossen:

Die Mindestgrundgehälter geringfügig Beschäftigter sind abweichend per 1. November 2026 zu erhöhen. Die entgeltwerte Differenz für den Zeitraum 1. Juli – 31. Oktober 2026 ist aufgrund der späteren Erhöhung in Zeit abzugelten, wenn am 1. November 2026 ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht. Alternativ dazu kann vom Arbeitgeber die Erhöhung der Mindestgehälter von geringfügig Beschäftigten rückwirkend per 1. Juli 2026 vorgenommen werden, wenn es dadurch zu keiner Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommt.