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Kollektivvertrag 2023 für die Telekombranche abgeschlossen

In der 3. Verhandlungsrunde am 7. Dezember 2022 konnte ein Abschluss erzielt werden.

Der Abschluss beinhaltet folgende Eckpunkte:

1. Gehaltsrecht Teil

Erhöhung der IST- und KV-Mindestgehälter in 2 Schritten

  • mit 01.01.2023 Erhöhung um 4,0% und
  • mit 01.10.2023 Erhöhung um 3,5%

Die Berechnungsgrundlage für beide Erhöhungsschritte sind jeweils die Dezembergehälter 2022.

Auszahlung einer Teuerungsprämie in der Höhe von € 1.500,- bis spätestens 31.3.2023.

Für Teilzeitbeschäftige erfolgt eine entsprechende Aliquotierung.

Die Lehrlingseinkommen werden zum 1.1.2023 wie folgt neu festgelegt:

  • 1. Lehrjahr: € 800
  • 2. Lehrjahr: € 1.025
  • 3. Lehrjahr: € 1.300
  • 4. Lehrjahr: € 1.365

Erhöhung der KV Zulagen mit 01.01.2023 um 7,0%.

Freizeitoption - Anstelle eines Teiles der IST-Erhöhung zum 1.1.2023 kann eine Umwandlung im Ausmaß von maximal 8 ganzen Freizeittagen erfolgen.

2. Rahmenrechtlicher Teil

Jubiläumsurlaub - Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit werden Arbeitnehmer:innen einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage gewährt.

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2023 in Kraft.