Zum Hauptinhalt wechseln

Kollektivvertrag 2022 für Gutsangestellte abgeschlossen

KV-Gehälter werden um 3,45 Prozent angehoben

Pixabay

Am Mittwoch, 27.04.2022 konnte die KV-Verhandlung für die Gutsangestellten abgeschlossen werden. Mit 0,65% über der Inflation des Betrachtungszeitraums (Kalenderjahr 2021) lag das Ergebnis deutlich über den Abschlüssen zumindest der letzten 10 Jahre.

Bedauerlicherweise konnten die Arbeitgeber nicht zu einem Systemwechsel überzeugt werden, weshalb der Rekord-Abschluss dennoch unter der aktuellen außergewöhnlichen Inflationsentwicklung liegt. Seit Jahrzehnten wird nämlich das vergangene Kalenderjahr herangezogen, obwohl der Geltungsbeginn für den KV der 01. Mai des jeweiligen Jahres ist.

Erfreulicherweise konnte aber mit der Überarbeitung der Lehrlingsregelung (früher „Kanzleipraktikanten“) das Lehrlingseinkommen um bis zu 27,1% angehoben werden. Außerdem wurde im Gutsangestellten-KV für OÖ eine Bereinigung des Kategorienschemas durchgeführt, durch die das Einstiegsgehalt der Hilfskräfte um 4,3% angehoben wurde.

Das Ergebnis des Abschlusses im Detail:

  • Die KV-Gehälter werden um 3,45% angehoben.
  • KV für die Gutsangestellten in OÖ: Die Kategorie I gilt nur mehr für Hilfskräfte in den ersten 4 Dienstjahren und beträgt € 1.564,45. Das Einstiegsgehalt für Fachkräfte beträgt je nach Einsatzbereich und Ausbildung ab € 1.774,89 bis € 1.942,38.
  • KV für die Gutsangestellten (nicht OÖ): Das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte beträgt € 1.786,94, für Fachkräfte € 1.928.81.
  • Die Entschädigung der Fischereipraktikanten gilt nunmehr für alle Lehrlinge und wird wie die Praktikantenentschädigung um 3,45% angehoben. Die Lehrlingseinkommen betragen im 1. LJ € 733,54, im 2. LJ € 826,10 und im € 1.031,75.
  • Die Zulagen werden um 2,8 % angehoben.
  • Geltungsbeginn ist der 01. Mai 2022