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Erfolgreicher KV-Abschluss der Lagerhäuser in Kärnten

Geltungsbeginn ab 1. April 2022

Am 09. März 2022 konnte bei den KV-Verhandlungen für die Lagerhäuser in Kärnten gemeinsam mit der VIDA und dem LAK Tirol unter den Eindrücken des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Fragestellungen folgendes Ergebnis erreicht werden (Ausgangsbasis VPI Feb. ´21 bis Jän. ´22: 3,12%):

  • Die KV-Gehälter und das Fixum für Provisionsmitarbeiter:innen werden um 3,2% angehoben und die errechneten Werte auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet. Damit beträgt das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte € 1.720,- und für Fachkräfte € 1.816,-.
  • Überzahlungen zum 31. März 2022 bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden überdurchschnittlich erhöht:

- 1. LJ: € 740,- (+4,08%)

- 2. LJ: € 900,- (+5,88%)

- 3. LJ: € 1.170,- (+4,93%)

- 4. LJ: € 1.230,- (+3,97%)

Für neueintretende Lehrlinge ab 01. April 2022 werden die innerbetrieblichen Lehrzeiten auf die Betriebszugehörigkeit für die Gehaltseinstufung angerechnet.

Übernahme der Feiertagsregelung aus der Kärntner Landarbeitsordnung (Verankerung der beiden Kärntner Feiertage im KV) sowie redaktionelle Klarstellungen und Korrekturen.

Geltungsbeginn und Laufzeit: 01. April 2022 für 12 Monate.