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KV-Abschluss 2022 für die Lagerhäuser in Niederösterreich

KV-Gehälter mit 1. März um 3,12 Prozent erhöht

Am 23. Februar 2022 konnte in der kurzfristig einberaumten zweiten Verhandlungsrunde folgendes Ergebnis erreicht werden.

  • Erhöhung der KV-Gehaltsansätze ab 01. März 2022 um 3,12 %, die errechneten Werte werden auf den nächsten vollen Euro aufgerundet
    Das Einstiegsgehalt für berufserfahrene Hilfskräfte beträgt min. € 1.848,-, für Fachkräfte min. 2.060,-.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 01. März 2022 um 3,12 %, die errechneten Werte werden auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
    Die Lehrlingseinkommen betragen somit im 1. LJ: € 785,-, im 2. LJ: € 943,- und im 3. Lj: € 1.152,-
  • Der Wert der Vorkategorie 2a) wird ab 01. März 2022 auf € 1.600,- (+5,1%) und jener der Vorkategorie 2b) auf € 1.700,- (+5,8%) angehoben.
  • Erhöhung der Triennien ab 01. März 2022 um 3,12 %, centgenaue kaufm. Rundung
  • Die zum 28.2.2022 bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • Den Angestellten gebührt eine einmalige Coronaprämie gemäß S 124b Z 350 lit. a EStG in der Höhe von € 100,00, welche bis 28. Feb. 2022 auszubezahlen ist. Die Corona Prämie wird nicht aliquotiert.
  • Arbeitsgruppe zum Kategorienschema (im zweiten Halbjahr 2022)

Geltungstermin: 01. März 2022