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KV-Abschluss 2025 für die Winzergenossenschaften in NÖ

KV-Gehälter werden um 2,7 Prozent plus € 13,50 angehoben

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Am 23. April 2025 konnte gemeinsam mit der PROGE in der zweiten Verhandlungsrunde für die Arbeitnehmer:innen der Winzergenossenschaften in NÖ bei einer zugrundeliegenden Inflation von 3,2 Prozent folgendes Ergebnis erzielt werden:

  • Die Werte der KV-Gehaltstabelle sowie das Fixum für Provisionäre werden um +2,7 Prozent plus € 13,50, jedoch höchstens um € 120,- erhöht. Das ergibt eine Anhebung von bis zu 3,4 Prozent bzw. eine über alle Werte durchschnittliche Erhöhung von 3,2 Prozent. Das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte beträgt € 2.076,16 und für Fachkräfte in der niedrigsten Einstufung € 2.195,94.
  • Zum 31. Dezember 2024 bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • Das km-Geld wird auf das amtliche km-Geld von € 0,50 pro km angehoben.
  • Geltungsbeginn: rückwirkend 1. Jänner 2025