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JournalistInnen bei Tages-, Wochenzeitungen und Onlinemedien 2018

Gehälter und Honorare steigen um 2,7 Prozent. Gültig ab 1. Juni 2018

Andreas Hermsdorf/pixelio.de

am 28.05.2018 konnte die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) folgende Einigung bezüglich der Gehälter und Honorare für die JournalistInnen und Angestellten des technisch-redaktionellen Dienstes bei Tages- und Wochenzeitungen erzielen:

  • 2,7% auf alle Tarifpositionen, Quinquenniensummen, Entschädigung für PraktikantInnen, Entschädigungen für Rufbereitschaft und passive Reisezeit sowie
  • 2,7% Honorare und Infrastrukturpauschalen für freie JournalistInnen


Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien sind folgende rahmenrechtliche Verbesserungen vereinbart:

  • Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Angestellte des technisch-redaktionellen Dienstes:
  • nach 10 jähriger Dauer des Dienstverhältnisses 31 Werktage
  • nach 15 jähriger Dauer des Dienstverhältnisses 33 Werktage
  • nach 20 jähriger Dauer des Dienstverhältnisses 36 Werktage
  • Aufnahme einer Regelung zur Familienzeit („Papamonat“) als Rechtsanspruch und Anrechnung auf alle dienstzeitabhängige Ansprüche bis zu 24 Monaten in Kombination mit Karenzzeiten.
  • Erhöhung des Abstandshonorars für ständig freie JournalistInnen von derzeit 70% auf 100%, wenn Beiträge (Text, Bild, Video) bestellt und dann nicht veröffentlicht wurden.
  • Wiederaufnahme einer spezifischen Honorarregelung und Erhöhung um 2,7% für außervertragliche Beiträge.


Die Tarifvereinbarung tritt rückwirkend mit 1. Juni 2018 in Kraft (Aufrollung).
Ihre Laufzeit beträgt zwölf Monate.