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KV-Abschluss für Angestellte in Reisebüros 2023

Mindestgehälter werden um 7,6 % erhöht

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Nach drei Verhandlungsrunden wurde am 21. Dezember ein Kollektivvertragsabschluss für die Angestellten bei Reisebüros erreicht:

  • Geltungsbeginn 1. Jänner 2023
  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter samt allfälliger Reformbeträge und das Gehalt für Ferialangestellte  werden um 7,6 % erhöht. 
  • Alle vollzeitbeschäftigten Angestellten erhalten als Teuerungsausgleich eine Teuerungsprämie von Euro 35 pro Monat (= € 420 für das gesamte Kalenderjahr 2023), Teilzeitkräfte (inkl. geringfügig Beschäftigte) erhalten die Teuerungsprämie aliquot.
  • Für das Jahr 2023 wird empfohlen, die Überzahlung in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
  • Die Lehrlingseinkommen werden deutlich erhöht und betragen ab 1. Jänner 2023
    im 1. Lehrjahr € 700,
    im 2. Lehrjahr € 850,
    im 3. Lehrjahr € 1.180 und
    neu im 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.456
  • Lehrlinge erhalten als Teuerungsausgleich eine Teuerungsprämie in Höhe von € 20 pro Monat (= € 240 für das gesamte Kalenderjahr 2023).  
  • Vereinbart wurden außerdem Verbesserungen und Präzisierungen im Rahmenrecht