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KV-Abschluss für die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften

Gültig ab 1. Jänner 2024

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Am 28. November 2023 einigten sich die Gewerkschaft GPA und der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen auf folgende Gehaltserhöhungen und Änderungen im Kollektivvertrag für ausländische Airlines:

  1. Die IST-Gehälter der Dienstnehmer:innen werden mit 1. Jänner 2024 um 7 % inklusive 1,7 % performanceabhängig und einem monatlichen Fixbetrag von EUR 85,00 erhöht. (Anmerkung: Die Erhöhung von 7% besteht aus einem fixen Teil von 5,3% plus dem performanceabhängigen Teil von 1,7%)
  2. Die performanceabhängige Erhöhung ist rückwirkend ab 1. Jänner 2024 zu gewähren.
  3. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Dienstnehmer:innen werden mit 1. Jänner 2024 um 7 % plus einem monatlichen Fixbetrag von EUR 85,00 erhöht.
  4. Der Abschluss gilt für alle Gehaltsstufen.
  5. Die Jubiläumsgeldregelung wird für Dienstnehmer:innen, die vor dem 1. Oktober 2010 in ein Unternehmen eingetreten sind, folgendermaßen angepasst:
    - mindestens 20 Jahre anstatt 25 Jahre mindestens 2 monatliche Bruttogrundgehälter
    - mindestens 30 Jahre anstatt 35 Jahre mindestens 3 monatliche Bruttogrundgehälter
    Alle Dienstnehmer:innen, für die diese Regelung anwendbar ist, und die im Zuge der Umstellung der Regelung mit 1. Jänner 2024 bereits mehr als 20 Jahre aber weniger als 25 Jahre bzw. mehr als 30 Jahre aber weniger als 35 Jahre im selben Betrieb tätig sind, erhalten zum frühestmöglichen Termin ebenfalls mindestens 2 bzw. 3 monatliche Bruttogrundgehälter. Dies gilt auch für die im § 12 des KV geregelten zwei bezahlten dienstfreien Tage.
  6. Im § 5.2 wird im Satz „Die regelmäßige Arbeitszeit für Angestellte, die im Schicht- bzw. kontinuierlichen Dienst beschäftigt sind, beträgt – je nach Länge des Monats und Lage der Wochenenden – zwischen 160 und maximal 184 Stunden innerhalb eines Monats.“ das Wort „Feiertagen“ zwischen den Worten „Monats“ und „und“ eingefügt.
  7. Dieser Abschluss gilt ab dem 1. Jänner 2024.