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KV-Abschluss 2024 für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe

Gültig ab 1.1.2024

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Am 15.11.2023 konnte für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe die Erhöhung der Mindestgehälter mit 1.1.2024 erfolgreich nachverhandelt werden. Ursprünglich wurde in einem mehrjährigen Abschluss vereinbart, die Mindestgehälter mit 1.1.2024 um durchschnittlich 2,47% zu erhöhen.

Die ursprünglich vereinbarte Erhöhung der Gehälter um 2,47% mit 1.1.2024 konnte folgend nachverhandelt und verbessert werden:

  • Erhöhung aller Mindestgehälter um 9,17% jedoch aber mindestens um € 165,--.
  • Der Mindestbetrag von € 165,-- wirkt in der Hälfte aller Stufen (1a-c, 2 a-b und 3a) und berücksichtigt damit stärker die unteren Gehälter. 
  • Durch den Mindestbetrag werden die Mindestgehälter im Schnitt um 9,38% erhöht.
  • Geltungstermin: 1. Jänner 2024