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KV-Abschluss 2023 für die Angestellten bei öffentlichen Flughäfen

Erhöhung der Mindest- und Ist-Gehälter sowie der Sonntags- und Nachtzulage um 11,8 %

Am 26.4.2023 konnte nach intensiven Verhandlungen für die Angestellten bei öffentlichen Flughäfen ein neuer KV-Abschluss erzielt werden. Nach der letzten Erhöhung im Jänner 2023 konnten wir uns auf eine weitere Erhöhung mit 1. Mai 2023 einigen.

Die Erhöhung der Mindest- und Ist-Gehälter sowie der Sonntags- und Nachtzulage beträgt ab 1.5.2023 11,8 %.

Zusätzlich konnten Anpassungen bei den Lehrlingseinkommen und den Einstiegsgehältern erreicht werden.

Weitere Änderungen:

Ergänzt wird Punkt 2c:
„Abweichend von Punkt IV. 2. können Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die vorsehen, dass es ausreicht, wenn mindestens einmal im Kalendermonat eine mindestens 36-stündige Freizeit im Dienstplan vorgesehen wird, die den Sonntag inkludiert.

Durch Betriebsvereinbarung kann auch festgelegt werden, dass Dienstnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind, über eigenen Wunsch an jedem Wochenende eingesetzt werden“.

Die ersten beiden Stufen der VwGr 3 werden bei Einstellungen nicht mehr berücksichtigt.

Die Gehaltstabellen werden getrennt für Eintritt vor bzw. nach 1.11.2014 dargestellt.