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KV-Abschluss für die Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe 2022

Mindestgehalt von 1.700 Euro mit 1. 1. 2022 realisiert

Pexels, skitterpphoto

Für die Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe werden die Gehälter wie folgt erhöht:

  • Streichung der Beschäftigungsgruppe 1 bringt ein Plus von rund 6 %
    Mit diesem Schritt wird ein neues Mindestgehalt von 1.700 Euro mit 1.1.2022 realisiert
  • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen um 2,5 %

Da sich Angestellte mit und ohne Lehr- bzw. Schulausbildung mit einfacher Tätigkeit künftig in einer Beschäftigungsgruppe wieder finden, gibt es eine neue Vordienstzeitenanrechnung.

Angestellte mit Lehr- bzw. Schulabschluss, die mit bzw. nach 1.1.2022 ins Unternehmen eintreten, werden 2 Jahre als Berufsjahre angerechnet.

All jene Angestellte, die bereits vor dem 1.1.2022 im Unternehmen beschäftigt sind, werden unter Anrechnung ihrer bisherigen Dienstzeit in die jeweilige Untergruppe der neuen Beschäftigungsgruppe 1 umgereiht.

Alle Änderungen treten mit 1.1.2022 in Kraft.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.