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KV-Abschluss 2023 Personenbeförderungsgewerbe mit PKW

Mindestgehälter werden um 8 Prozent erhöht

Adobestock, Liubomir Paut

Am 23.11.2022 konnte für die Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW nachfolgender Abschluss erzielt werden:

  • Die kollektivvertraglichen Brutto-Mindestgehälter werden linear um 8 % erhöht.
  • Stufenplan Brutto-Mindestgehalt EUR 2.000,--
    Die Sozialpartner kommen überein, spätestens mit 1.1.2025 in allen Gehaltsgruppen ein Brutto-Mindestgehalt von EUR 2.000,-- zu erreichen.

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2023

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.