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KV-Abschluss für Angestellte in Spedition & Logistik 2020

  • Die kollektivvertraglichen Gehälter und Lehrlingsentschädigungen steigen um 2%. Jedoch nicht wie üblich mit 1. April 2020 sondern mit 1. Juni 2020.
  • Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung von 90 Euro für jeden Vollzeitbeschäftigten, der am 1. Juni 2020 zwei Monate oder länger beschäftigt ist. Teilzeitbeschäftigte erhalten den aliquoten Anteil. Angestellte, die sich am 1.6.2020 in Karenz oder im Präsenz- bzw. Zivildienst befinden, erhalten keine Einmalzahlung.
  • für Lehrlinge von € 25 im 1. Lehrjahr, € 35 im 2. Lehrjahr, € 45 im 3. Lehrjahr und € 70 im 4. Lehrjahr, die am 1. Juni zwei Monate oder länger in einem Lehrverhältnis stehen.
  • Die Auszahlung hat betriebseinheitlich und spätestens mit dem Septembergehalt zu erfolgen. Eine betriebliche Besserstellung ist möglich.
  • Die Erhöhung darf nicht auf Überzahlungen angerechnet werden (Aufrechterhaltung per 31.5.2020).
  • Erweiterung der Ausnahmebestimmungen von der Feiertagsruhe für die Auftragsabwicklung (Auftragsübernahme, Bearbeitung und Freigabe) und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des Onlinehandels – Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung, zusätzliche Abgeltung in Form von Zeitausgleich im KV verankert. Diese Regelung gilt nicht für den 25. Dezember und 1. Mai.
  • Anpassung der Anrechnungsbestimmungen bei Elternkarenzen an die neue gesetzliche Regelung.


Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.6.2020 in Kraft und wird für die Dauer von 10 Monaten (bis 31.3.2021) abgeschlossen.

Vereinbarung über eine Arbeitsgruppe zum Thema Evaluierung und Attraktivierung des Gehaltssystems neu

Die KV-Verhandlungspartner vereinbaren unterjährige Gespräche in Form einer Arbeitsgruppe zum Thema Evaluierung Gehaltssystem neu. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen in die Kollektivvertragsverhandlungen 2021 einfließen.

Ziele der Arbeitsgruppe sind:
 

die Vereinbarung von Maßnahmen, um die Entwicklung im Sinne der ursprünglichen Ziele zu erreichen.

die Belebung der Kriterien sowie eine zeitgemäße und praxisorientierte Gestaltung.

die Sicherstellung einer sachgemäßen Anwendung des Kollektivvertrages bei der Durchführung der Entwicklungsgespräche.


Die Unternehmen stehen gerade jetzt sehr unter Druck. Mit diesem Abschluss ist sichergestellt, dass die Liquidität bei gefährdeten Unternehmen nicht zusätzlich belastet ist und die Angestellten neben der allgemeinen Teuerung trotzdem eine reale Erhöhung bekommen. Mit der Einmalzahlung im September holen die Beschäftigten die Erhöhung sozusagen einfach nach.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Donwloaden zur Verfügung.