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Teilzeit

Kurz erklärt!

Von Teilzeit spricht man, wenn man weniger als die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40h/Woche oder die geringere kollektivvertragliche Normalarbeitszeit arbeitet.

Teilzeit senkt die jährliche Beitragsgrundlage und damit die Gutschriften am Pensionskonto, das führt zu einer spürbar niedrigeren Alterspension. Diese Benachteiligung trifft besonders Frauen, denn jede zweite Erwerbstätige arbeitet in Teilzeit.