Karenz versus Kinderbetreuungsgeld
Karenz ist Arbeitsrecht, Kinderbetreuungsgeld ist eine sozialversicherungsrechtliche Familienleistung.
Die gesetzliche Karenz ist für Mütter im Mutterschutzgesetz (MSchG) und für Väter bzw. bestimmte andere Elternteile im Väter-Karenzgesetz (VKG) geregelt. Das Kinderbetreuungsgeld im Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG).
Die Karenz regelt die Freistellung von der Arbeit und den damit verbundenen Kündigungs- und Entlassungsschutz zwischen der Arbeitgeberin und der Arbeitnehmerin. Das Kinderbetreuungsgeld ist hingegen eine finanzielle Familienleistung, die auf Antrag über die zuständige Krankenversicherung bezogen wird. Beide Systeme sind daher rechtlich voneinander zu unterscheiden und müssen nicht gleich lange dauern.
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