Zum Hauptinhalt wechseln

Sommerpause vorbei: Die EU im Herbst und Winter 2026

Auch in der EU, oder im übertragenen Sinne in Brüssel, gab es eine Sommerpause und auch diese ist jetzt vorbei. Es ist Zeit, einen Blick in den EU-Arbeitsplan für das restliche Jahr 2026 zu werfen.

Guillaume Périgois / Unsplash

Was bisher geschah

Ursula von der Leyens zweite Periode als EU-Kommissionspräsidentin ist nun fast zur Hälfte verstrichen. Die Politik der EU-Kommission von der Leyen I (2019-2024) hatte mit dem Green Deal und progressiver Beschäftigungspolitik einen klaren roten Faden. Nach der EU-Wahl 2024, mit einem starken Rechtsruck sowohl in Österreich als auch europaweit, schnitt die EU-Kommission diesen Faden ab und vollzog eine Kehrtwende. Unter der aktuellen EU-Kommission von der Leyen II (2024-2029) gilt „Wettbewerbsfähigkeit“ als Leitmotiv und Deregulierung als das Werkzeug der Wahl. Zwölf Omnibuspakete, also Sammelgesetze, die mehrere bestehende Rechtsakte gleichzeitig ändern, sind das Symbol dieser Politik, mit wenigen positiven Beispielen dazwischen.

Quality Jobs Act: zentrales beschäftigungspolitisches Vorhaben der Kommission von der Leyen II

Mit dem Quality Jobs Act, angekündigt für das 4. Quartal 2026, erwarten wir das bisher einzige explizit beschäftigungspolitische Vorhaben der EU-Kommission in der Periode 2024-2029. Während unter der vorigen Kommission gleich mehrere progressive Gesetze beschlossen wurden, bleibt das Thema derzeit abgesehen von unverbindlichen Erklärungen eine Lücke. Der Quality Jobs Act will das nun ändern und einen Rahmen für hochwertige Arbeitsplätze schaffen, der den Herausforderungen der Gegenwart standhält. Es ist noch kein Entwurf bekannt, inoffiziell heißt es aber, dass es u.a. um folgende Themen gehen soll:

  • Algorithmisches Management und KI in der Arbeitswelt
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit (stärkerer) Berücksichtigung von Arbeiten bei extremer Hitze, psychosozialen Risiken, Gewaltschutz und anderen Themen
  • Arbeitnehmer:innenrechte in (Sub-)Auftragsketten stärken und schützen
  • Faire Gestaltung der digitalen und grünen Transformation
  • Stärkung der Sozialpartnerschaft in Europa

Aus heutiger Sicht ist der Quality Jobs Act noch eine Blackbox, weil noch kein Entwurf oder Gesetzesvorschlag veröffentlicht wurde. Gemeinsam mit den europäischen Gewerkschaften verfolgen wir die Initiative und positionieren schon jetzt unsere Forderungen.

Europäische Säule Sozialer Rechte: Kommunikation ist alles?

Die Europäische Säule Sozialer Rechte (European Pillar of Social Rights, EPSR) wurde 2017 als große Errungenschaft und nach vielen Jahren der entsprechenden Gewerkschaftsforderungen beschlossen. Weil es nicht zu den rechtlichen Kompetenzen der Europäischen Union gehört, Sozialgesetzgebung zu verabschieden, einigte man sich 2017 mit der EPSR aber darauf, gemeinsame Standards für 20 sozialpolitische Grundsätze wie faire Löhne, angemessene Pensionen und Gleichstellung der Geschlechter zu koordinieren. Zusätzlich wurde 2021 der 1. Aktionsplan zur EPSR mit Zielen bis 2030 verabschiedet.

Auf Grundlage dieser Koordinierung und des Aktionsplans gelangen in der EU-Periode 2019-2024 durchaus Erfolge wie die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne, die Plattformarbeitsrichtlinie oder die Entgelttransparenzrichtlinie. 2025 folgte eine Evaluierung der Hauptziele für 2030:

  • Ziel 1: Bis 2030 sollen mindestens 78% der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein. 2025 waren dies bereits 75%.
  • Ziel 2: Mindestens 60% aller Erwachsenen sollen jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. 2025 lag die EU bei 40%.
  • Ziel 3: Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 um mindestens 15 Millionen verringert werden. Erreicht bis 2025: 3 Millionen (!)

Im Sommer legte die EU-Kommission nun eine Mitteilung (im EU-Sprech: „Kommunikation“) vor und kündigte an, sich fortan an drei Prioritäten zu orientieren: (1) Leistbarkeit von Lebenshaltungskosten, (2) künstliche Intelligenz, (3) Abbau von Ungleichheit und Förderung von Fairness. Derzeit fehlt es aber an verbindlichen Plänen und Regeln und nicht zuletzt auch an der Finanzierung, um diese Ziele zu erreichen.

Weiterarbeit an EU Inc. als 28. Rechtsregime geplant

Die EU-Kommission hat für diesen Herbst/Winter die Finalisierung von „EU Inc.“ als neuer EU-weiter Rechtsform für Unternehmen, quasi eine EU-GmbH, angekündigt. Ursprünglich war EU Inc. als 28. Rechtsregime, als neben den Rechtsformen, die in den 27 EU-Mitgliedsstaaten bereits geboten werden, für „innovative Unternehmen“ angekündigt. Ihnen, insbesondere StartUps, sollte das Wachsen erleichtert werden, um der europäischen Wirtschaft neue Impulse zu liefern. Dieser Idee zum Trotz wurde der Gesetzesvorschlag allerdings so aufgesetzt, dass die Rechtsform von allen Unternehmen, also auch großen multinationalen Konzernen genutzt werden kann.

Die Kritik an EU Inc. lässt sich grob in zwei Punkten zusammenfassen:

  • Die bestehenden Probleme von innovativen StartUps, die wachsen wollen, allerdings keine Investoren finden, werden durch EU Inc. überhaupt nicht gelöst. Der Gesetzesvorschlag ist also eine Themenverfehlung.
  • Wettlauf nach unten für die Mitbestimmung: Unternehmen erhalten Wahlfreiheit für den Registrierungssitz innerhalb der EU und können so den Mitgliedsstaat mit der schwächsten Mitbestimmung wählen. Der Europäische Gewerkschaftsbund verweist in diesem Zusammenhang auf die Europäische Aktiengesellschaft (SE), die längst zur Vermeidung von Mitbestimmung genutzt wird.

Was sonst noch auf dem Tisch liegt

An mehreren Verhandlungstischen wird im Herbst und Winter 2026 jedenfalls auch über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2028-2034) gesprochen werden. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag dazu im Sommer 2025 präsentiert. Während die europäischen Gewerkschaften auf einer Erhöhung und Absicherung der Ausgaben für Soziales und Beschäftigung beharren, streiten die Mitgliedsstaaten über Sparmöglichkeiten versus Kohäsionsziele und die Option neuer EU-Eigenmittel. Der Ausgang dieser Debatten ebenso wie Frage, ob die selbstgewählte Frist zum Jahresende eingehalten werden kann, ist unklar.

Mitte September hat die EU-Kommission auch ihr sogenanntes „Fair Labour Mobility“ Paket vorgelegt. Das Paket enthält Vorschläge für Vorschriften für einen Europäischen Sozialversicherungspass (ESSPASS), die leichtere Übertragbarkeit von Ausbildungen und Kompetenzen wie Abschlüsse oder Kurszertifikate im EU-Raum und zur – gewerkschaftlich lange geforderten – Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde ELA. In den kommenden Monaten werden dazu erste Verhandlungen starten.