Info zu den Vergaberichtlinien
Der neue Banken-KV sieht im § 14 Vergaberichtlinien vor, die eine transparente und nachvollziehbare Handhabung zur Vergabe von Kompetenzkriterien regeln soll. Da diese Richtlinie bis Jahresende (2014) gemeinsam mit euch als Betriebsrat abgestimmt werden muss - möchten wir euch einen sog. "roten Faden" für die Erstellung des innerbetrieblichen Vergabemodus zur Verfügung stellen.